Störlärm: Lärmschutzverfahren, Besitzschutz, Ruhestörung

Gegen störende Lärmwirkungen kann man auf verschiedene Weise vorgehen — abhängig vom Charakter der Lärmwirkung. Ist der Lärm regelmäßig und stammt z. B. aus einer gewerblichen Tätigkeit (Lärm einer Autowerkstatt usw.), kann ein Lärmschutzverfahren eingeleitet werden. Meldungen und Maßnahmen können bei verschiedenen Behörden eingebracht werden — Lärmschutzverfahren, Besitzschutz oder auch Polizeimeldungen sind möglich.

Zuständige Behörden

Nach § 4 Absatz 1 der Regierungsverordnung 284/2007. (X. 29.) Korm. rendelet über einzelne Regelungen zum Schutz vor Umgebungslärm und -schwingungen übt in Lärm- und Schwingungsschutzfragen (von wenigen Ausnahmen abgesehen, z. B. Verteidigungsbauwerke) der Notar der Gemeinde, in Budapest der Notar des Bezirks, im direkt von der Hauptstadt verwalteten Gebiet der Hauptnotar der Hauptstadt die behördliche Zuständigkeit aus.

Zu den Aufgaben der zuständigen — etwa kommunalen — Verwaltungseinheiten zählen die Wahrnehmung des Lärm- und Schwingungsschutzes, die Festlegung der Lärmemissionsgrenzwerte für gewerbliche/Freizeit-Anlagen u. a. Einige typische Bezeichnungen solcher Gruppen und ihre Aufgaben:

  • Allgemeine Behördengruppe: erfüllt die in den Zuständigkeitsbereich des Notars fallenden Aufgaben zu Handel, Gewerbe, Dienstleistungsaufsicht, Besitzschutz sowie zu Tierhaltung, Tierschutz, Umweltschutz und Pflanzenschutz
  • Aufsichtsgruppe Rechtsmäßigkeit: nimmt die im Gesetz über Eigentümergemeinschaften geregelte Rechtsmäßigkeitsaufsicht wahr, führt die in der kommunalen Verordnung zu Grundregeln des Zusammenlebens und Rechtsfolgen bei Versäumnissen geregelten Verfahren durch und führt nach §§ 138/C und 154/A des Gesetzes Nr. LIII von 1994 über die gerichtliche Vollstreckung Listen über die Tatsache der Pfändung von Wohnimmobilien und über die Räumungsersuchen nach Zuschlagserteilung
  • Allgemeine Verwaltungsgruppe: erfüllt allgemeine Verwaltungsaufgaben, Verfahren in Bezug auf Anzeigen und Betriebsgenehmigungen, Erfassung anzeigepflichtiger Tätigkeiten, Anlagengenehmigungen, Anlagenanmeldungen, Verfahren zu Lärm- und Schwingungsschutz, Luftverunreinigung, Besitzschutz, Verfahren wegen Verstößen gegen Grundregeln des Zusammenlebens und zahlreiche weitere Angelegenheiten

Der Artikel setzt sich fort — wir behandeln darin

  • Lärmschutzverfahren

    Wozu dient es und wie funktioniert es?

  • Besitzschutz

    Was bedeutet er und welche praktischen Erfahrungen sind bekannt?

  • Ruhestörung

    Was bedeutet das Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Praxis?

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